Kabinett will Lockerungen im Insolvenzrecht verlängern
![Aussetzung der insovlenzantragsplicht soll verlängert werden Lockerungen im Insolvenzrecht verlängern](/Content/files/Bilder/News/Recht u. Gesetz/Paragraph_pixabay_IO-images.png?width=240&height=135&404=default)
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch (9.30 Uhr) im Insolvenzrecht beschließen, krisenbedingte Lockerungen zu verlängern.
Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags soll bis Jahresende ausgesetzt bleiben - falls Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens Folge der Corona-Krise sind. Diese Regelung
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