08.02.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

NARVA: Gläubiger stimmen Sanierungsplan einstimmig zu

Brand-Erbisdorf: Narva beantragte ein Insolvenz -Schutzschirm -Verfahren

Die Restrukturierung des traditionsreichen Leuchtstofflampenherstellers NARVA wurde erfolgreich auf den Weg gebracht.


Die Gläubiger haben den im Dezember von der Geschäftsführung vorgelegten und mit dem Sachwalter abgestimmten Sanierungsplan heute einstimmig angenommen. Damit ist die wichtigste Hürde zur baldigen Aufhebung des Verfahrens genommen.

Nach der einstimmigen Annahme des Sanierungsplans durch die Gläubiger hat das Amtsgericht Chemnitz den Sanierungsplan bestätigt. Das vom Unternehmen im September vergangenen Jahres beantragte Schutzschirmverfahren steht somit vor dem erfolgreichen Abschluss. Die förmliche gerichtliche Aufhebung des Verfahrens wird in Kürze erwartet.

„Die einstimmige Abstimmung der Gläubiger ist eine eindrucksvolle Bestätigung des eingeschlagenen Sanierungskurses und ein Vertrauensbeweis“, zogen die beiden Geschäftsführer der NARVA Lichtquellen GmbH + Co. KG, Dr. Olaf Hansen und Dr. Stefan Weniger, als positives Fazit der heutigen Gläubigerversammlung. „Der Dank dafür gebührt vor allem den Mitarbeitern, die während der ganzen Zeit mit vollem Engagement zum Unternehmen gestanden haben.“ Auch der Sachwalter, Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei GRUB BRUGGER, zeigte sich zufrieden. „Die Sanierung des in einem schwierigen Marktsegment agierenden Unternehmens im Wege eines Schutzschirmverfahrens war der richtige Weg“, konstatierte Mucha. „Restrukturierungsfälle wie den der NARVA hatte der Gesetzgeber im Sinn, als er im Jahre 2012 das Schutzschirmverfahren einführte.“

Seit Anfang Januar ist die NARVA Lichtquellen GmbH + Co. KG mit ihrer neuen strategischen Ausrichtung am Markt aktiv. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung sowie Produktion von Speziallampen mit dem Schwerpunkt für die Besonnungsindustrie und auf die Entwicklung von kundenspezifischen LED-Lösungen.
NARVA hatte sich im September 2016 unter den Schutzschirm begeben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das in der Insolvenzordnung verortet ist. Anders als beim Regelinsolvenzverfahren bleibt jedoch die Geschäftsführung im Amt und behält die unternehmerische Verantwortung. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern dem Unternehmen ein (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt. Am 1. Dezember startete dann – planmäßig – das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Martin Mucha (Kanzlei GRUB BRUGGER) wurde als Sachwalter vom Gericht bestätigt.


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