One Square Advisory Services GmbH: Windreich GmbH i.I
Veranstaltung von Willi Balz vom 31. Mai 2016 keine wirksam einberufene Gläubigerversammlung nach SchVG
Die One Square Advisory Services GmbH hat inden letzten Tagen vermehrt Anfragen hinsichtlich der Veranstaltung von Herrn Willi Balz am 31. Mai 2016 in Wolfschlugen und den Gründen ihrer Nichtteilnahme erhalten. Herr Balz hat die Veranstaltung ohne Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter sowie den gemeinsamen Vertretern organisiert und auf seiner Website veröffentlicht. Die gemeinsamen Vertreter haben erst im Nachgang dieser Veröffentlichung von der geplanten Veranstaltung erfahren.
Der Insolvenzverwalter Herr RA Holger Blümle hat klargestellt, dass es sich bei der Veranstaltung nicht um eine wirksam einberufene
Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG handelte. Die One Square Advisory GmbH kam nach eigener Prüfung der Rechtslage ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Versammlung um keine Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG handelt. Es ist dem gemeinsamen Vertreter bekannt, dass die rechtlichen Berater von Herrn Balz eine andere Sicht vertreten. Der gemeinsame Vertreter hat den Insolvenzverwalter daher gebeten, diese Frage im Hinblick auf weitere Einladungen für die Zukunft gerichtlich klären zu lassen.
Aus Gründen der Gläubigergleichbehandlung ist es zudem nicht möglich, nur die Anleihegläubiger umfassend zu informieren. Dies stellt eine rechtswidrige Bevorzugung einer Gläubigergruppe dar. Der Insolvenzverwalter lehnte daher aus den oben genannten Gründen eine Teilnahme an der Veranstaltung ab. Die One Square Advisory Services GmbH hat sich dieser Position angeschlossen.
Als Mitglied des Gläubigerausschusses unterliegt die One Square Advisory Services GmbH darüber hinaus einer strengen
Vertraulichkeitsverpflichtung und muss sich die Weitergabe vertraulicher Informationen von der Insolvenzverwaltung und dem
Gläubigerausschuss vorab freigeben lassen. Darüber hinaus sind viele dieser Informationen kursrelevant, so dass diese Informationen in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Aus diesen Gründen wäre eine umfassende Information der
Anleihegläubiger im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung nicht möglich gewesen und viele Fragen hätten unbeantwortet bleiben müssen. Dieser Umstand hätte aus unserer Sicht zu einer weiteren, durchaus verständlichen, Frustration der Anleihegläubiger geführt.
Die One Square Advisory Services GmbH unterstützt jedoch das Informations- und Fragebedürfnis der Anleihegläubiger und setzt sich
für eine umfassende Auskunft und Beantwortung aller Fragen ein. Aus diesem Grund fand am 23. Mai 2016 auf Initiative der One Square
Advisory GmbH eine von den gemeinsamen Vertretern durchgeführte Telefonkonferenz zur Information der Anleihegläubiger und
Beantwortung ihrer Fragen unter Berücksichtigung der oben genannten Vertraulichkeitsrestriktionen statt. In diesem Rahmen sind naturgemäß Fragen offen geblieben, die den gemeinsamen Vertretern inzwischen auch schriftlich vorliegen. Aufgrund der Vertraulichkeitsproblematik sowie der Tatsache, dass viele Fragen sogar nur durch den Insolvenzverwalter selbst beantwortet werden können, wurden diese entsprechend an die Insolvenzverwaltung weitergeleitet. Zur ausführlichen Beantwortung aller offenen Fragen hat die One Square Advisory den Insolvenzverwalter gebeten, eine ordnungsgemäße Gläubigerversammlung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung durchzuführen. Auf dieser soll allen Gläubigern gleichermaßen die Gelegenheit gegeben werden, ihr Anliegen vorzubringen und Fragen zu stellen.
In diesem Rahmen wird es auch möglich sein, offen und transparent zu den Marktgerüchten hinsichtlich der für den Windpark MEG I vorliegenden Angebote und insbesondere auch zum Stand des von Herrn Balz öffentlich gemachten Angebots der Aeolus zu informieren.
Selbstverständlich wird die Insolvenzverwaltung, der Gläubigerausschuss und insbesondere die gemeinsamen Vertreter alle
Angebote, auch und insbesondere die von Herrn Balz angetragenen Angebote, professionell und umfassend prüften, wie immer mit dem Ziel, eine optimale Gläubigerbefriedigung zu erzielen.
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