01.12.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Schäfer Kunststofftechnik GmbH saniert sich innerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens

Schäfer Kunststofftechnik GmbH bersucht Sanierung in  Insolvenz - Eigenverwaltung

Die Schäfer Kunststofftechnik GmbH hat vor dem Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt.


Wesentlicher Auslöser für den Antrag war das unerwartet schlechte Ergebnis der Schweizer Tochtergesellschaft. Dies führte dazu, dass seitens der Geschäftsführung am 27.11.2014 ein Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren im Wege der (vorläufigen) Eigenverwaltung gestellt wurde.

Stand des Verfahrens

Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Dies berechtigt die Schäfer Kunststofftechnik GmbH die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben. Damit hat das Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, ein Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.


Handelnde Personen

Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleibt die Schäfer Kunststofftechnik GmbH selbst handlungsfähig. Der Geschäftsführer Joachim Schäfer leitet weiter das Unternehmen. Dabei wird er von der KANZLEI NICKERT beraten. Damit steht auch das erforderliche sanierungs- und insolvenzrechtliche Know-how im Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung.

Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, von der Kanzlei Schultze&Braun in Achern als vorläufigen Sachverwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt.


Die Rolle der Gläubiger und Investoren

Die Volksbank Offenburg e.G. ist als finanzierende Hausbank Hauptgläubiger des Unternehmens. Sie unterstützt und begleitet das gerichtliche Restrukturierungsverfahren konstruktiv.Die Gläubiger werden aktiv über den Stand des Verfahrens und die geplanten Maßnahmen informiert. Hierzu ist auf der Homepage der KANZLEI NICKERT ein Datenraum eingerichtet, in dem die wesentliche Situation dargestellt ist und fortlaufend Statusberichte eingestellt werden.


Fortführung Geschäftsbetrieb

Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird in vollem Umfang fortgeführt. Kundenaufträge werden wie gewohnt zuverlässig, mängelfrei und pünktlich ausgeführt. Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die Schäfer Kunststofftechnik GmbH eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters.


Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

Aktuell sind bei der Schäfer Kunststofftechnik GmbH rd. 80 Mitarbeiter beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer sind bis zur Insolvenzeröffnung über das Insolvenzgeld in voller Höhe sichergestellt. Allein das Weihnachtsgeld wird als Jahressonderzahlung vom Insolvenzgeld nur anteilig umfasst.Das Insolvenzgeld wird im laufenden Verfahren vorfinanziert, so dass die Lohn- und Gehaltszahlungen zu den vereinbarten Terminen erfolgen. Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert. Kündigungen sind nicht geplant.


Zukunftsfähigkeit des Unternehmens

Die Schäfer Kunststofftechnik GmbH gilt nicht umsonst als ein sehr innovatives Unternehmen. Gerade diese Innovationskraft wird die Stütze der gerichtlichen Reorganisation sein.Das Unternehmen genießt nicht nur bei Ihren Kunden sondern auch in der Fachbranche über eine hohe Reputation und wird den Wandel zum Systempartner weiter vorantreiben.


Ziel des Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist die Restrukturierung und Sanierung der Schäfer Kunststofftechnik GmbH und deren zukunftsfähige Ausrichtung. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden kann.


Kommunikation

Die Kommunikation mit den Gläubigern und der Presse zum Verfahren wurde während des gerichtlichen Sanierungsverfahrens der KANZLEI NICKERT übertragen. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Matthias Kühne, matthias.kuehne (at) kanzlei-nickert.de.

Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

Die KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Branchenschwerpunkte sind dabei Industrie, Handel (B2B) und Bau. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater und Betriebswirte arbeiten dabei Hand in Hand.

Mit ihren über 30 Mitarbeitern begleitet die Kanzlei Firmen von der Unternehmensgründung über Wachstumsfragen und Umstrukturierungsaufgaben bis hin zu Nachfolgethemen – stets getreu dem Motto: „Wir denken schon mal vor.“ Die KANZLEI NICKERT versteht sich dabei als Partner zur strategischen Unternehmensausrichtung. Mit ihren Experten aus Wirtschafts-, Rechts- und Steuerberatung berät die Kanzlei Firmen kompetent zu individuellen Unternehmenssituationen.

Im Projektgeschäft bietet die Kanzlei Beratung in ihren Spezialgebieten an, insbesondere in der Sanierungsberatung, Unternehmensbewertung und beim Unternehmenskauf und -verkauf.

Die KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. Für die Insolvenzverwaltung hat die Kanzlei seit 2013 zusätzlich das Zertifikat über die Einführung und Anwendung der „GOI Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“.



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