04.08.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SolarWorld AG: Gläubigerversammlung

Solarworld - Insolvenz: Nur 450 Jobs bleiben erhalten

Gläubigerversammlung am 11.08.2017 vor dem Amtsgericht Bonn und Beschluss über den Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände der Gesellschaft


Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolarWorld Aktiengesellschaft am 11.08.2017 um 10.30 Uhr zu einer außerordentlichen Gläubigerversammlung eingeladen. Gegenstand der Gläubigerversammlung ist im Wesentlichen der Beschluss über den Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände der Gesellschaft an besonders interessierte Gläubiger oder nahestehende Personen nach §162 InsO.

 

Trotz Bemühen der gemeinsamen Vertreter den Anleihegläubigern die Teilnahme an der Gläubigerversammlung zu ermöglichen, hat das Gericht ein Gastrecht für die Anleihegläubiger aufgrund beschränkter Raumkapazitäten abgelehnt. Die G&P GmbH & Co. KG für die Anleihe WKN A1YCN1 und Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann für die Anleihe WKN A1YDDX werden in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Vertreter die Rechte der Anleihegläubiger entsprechend § 19 SchVG in der Gläubigerversammlung am 11.08.2017 wahrnehmen.

 

Die gemeinsamen Vertreter werden über die Gläubigerversammlung am 16.08.2017 um 10.00 Uhr MESZ im Rahmen einer Telefonkonferenz berichten. Anleihegläubiger beider Anleihen, die an der Telefonkonferenz teilnehmen möchten, werden gebeten sich unter solarworld@onesquareadvisors.com unter Nachweis der Gläubigerstellung anzumelden. Der Nachweis der Gläubigerstellung erfolgt durch Depotauszug, der nicht älter als 2 Wochen sein darf.

 

Für Rückfragen stehen die G&P GmbH & Co. KG (solarworld@ onesquareadvisors.com) für die Anleihe WKN A1YCN1 und Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann (info@ rechtsanwalt-elsmann.de) für die Anleihe WKN A1YDDX zur Verfügung.

 



 

 

 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl