Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
Die Aktien der Steilmann SE (ISIN DE000A14KR50) sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Vorstand hat sich, mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, entschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen; die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General
Standard) soll unberührt bleiben.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Wi-derrufsentscheidung im Internet der Börsengeschäftsführung wirksam.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Befreiung von dem mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand.
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