09.04.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Beate Uhse AG: Wichtiger Meilenstein in der Sanierung erreicht

Neustart von insolventer Beate Uhse mit Hilfe des Finanzinvestors Robus geplant

Insolvenzplan erreicht einstimmige Zustimmung der Gläubiger - Neustart von Beate Uhse mit Hilfe des Finanzinvestors Robus geplant


Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) konnte auf der Gläubigerversammlung am 4. April einen wesentlichen Meilenstein in der geplanten Sanierung des Konzerns erreichen. Die Gläubiger stimmten dem vorgelegten Insolvenzplan (AZ: 56 IN 230/17) einstimmig zu. Sachwalter Dr.Sven-Holger Undritz betonte: "Mit der Entscheidung der Gläubigerversammlung sind wir einen wesentlichen Schritt weitergekommen und die Chancen auf eine langfristige Fortführung von Beate Uhse sind jetzt deutlich gestiegen."

 

Im Rahmen des verfahrensbegleitenden Insolvenzplans ist eine umfassende finanzwirtschaftliche Sanierung des Beate Uhse Konzerns vorgesehen.

 

Es ist geplant, mit Hilfe des Finanzinvestors Robus (Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS Robus Recovery Sub-Fund) den lebensfähigen Teil der Beate Uhse Gruppe zu erhalten und Beate Uhse als zukunftsorientiertes, saniertes Unternehmen neu aufzustellen. Die Komplexität im Konzern soll reduziert und so erhebliche Kosten eingespart werden. Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG erläutert: "Das Unternehmen wird komplett neu aufgestellt und viele Kernpositionen werden neu besetzt. Das E-Commerce Business wird vollständig neu aufgesetzt und der stationäre Handel wird zeitgemäß optimiert um dem Kunden ein serviceorientiertes, kanalübergreifendes Einkaufserlebnis zu bieten. Der Relaunch der Marke wird weiter vorangetrieben. Um die Relevanz gegenüber reinen Verkaufsplattformen klar zu steigern, werden wir das Pionierdenken unserer Gründerin aufgreifen und die Marke wieder mit Leben füllen."

 

Im Rahmen des Insolvenzplans sollen die werthaltigen Assets der Beate Uhse AG auf die neu gegründete Tochtergesellschaft "be you GmbH" übertragen werden. Mit dem Kaufpreis sowie den Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden die Verfahrenskosten, die weiteren Masseverbindlichkeiten und die Insolvenzdividende für die Gläubiger bezahlt. Die Beate Uhse AG selbst in ihrer heutigen Form wird nach den Regelungen des Insolvenzplanes abgewickelt werden und damit auch ihre Börsenzulassung verlieren.

 

Die Quote für die erste Insolvenzdividende wird bis zu 1,77 % betragen. Die Quote für die zweite Insolvenzdividende an die Gläubiger kann derzeit aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht beziffert werden. Den Anleihegläubigern wird im Rahmen des Insolvenzplans angeboten, gegen den Verzicht auf die erste Insolvenzdividende, ein Bezugsrecht an einer zweiten Kapitalerhöhung der neuen Gesellschaft zu erhalten und gegen zu zahlende Barmittel neue Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft zu erwerben. Zur Zeichnung dieser Kapitalerhöhung um bis zu EUR 300.000,00 werden ausschließlich die Anleihegläubiger zugelassen.

 

Der Insolvenzplan steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, u. a. dass die "be you GmbH" in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse Netherlands B.V. (AZ: 56 IN 23/2018) die werthaltigen Assets zu einem marktkonformen Preis erwerben kann.

 

"Das finanzwirtschaftlich komplexe Verfahren befindet sich nun auf der Zielgeraden," so Dr. Georg Bernsau, einer der zwei Generalbevollmächtigten der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff, die den Prozess begleitet. "Am 19. April entscheidet die Gläubigerversammlung der niederländischen Tochtergesellschaft Beate Uhse Netherlands B.V.

über den Verkauf der wichtigen Assets. Stimmen die Gläubiger zu, wovon wir ausgehen, ist der Weg frei für eine neue Beate Uhse und das Kerngeschäft wäre gerettet. "

 


 


Bild: © jd

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