FUBUS: Feststellungsklage über EUR 311.000.000,00 zurückgewiesen
Future Business KG aA (FUBUS)-Gläubiger können vorläufig aufatmen - die mit den Ansprüchen der Anleger konkurrierende Forderung der Insolvenzverwalterin einer Tochtergesellschaft über 311.000.000,00 Euro wurde erstinstanzlich zurückgewiesen, eine Quotenverschlechterung zu Lasten der Anleger um mehr als 30% wurde damit vorerst vermieden.
Die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner (IKP), Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, hat unter dem Aktenzeichen 9 O 1418/16 vor dem Landgericht Dresden Herrn Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA verklagt. Sie beanspruchte für die IKP, mit einer Forderung von EUR 311.065.363,00 in die Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren der FUBUS aufgenommen zu werden.
Die möglichen Konsequenzen:
Die Klage vom 06.06.2016 war aus Anlegersicht ein Affront, da die Insolvenzmasse der Tochtergesellschaft den gleichen Rang in der Insolvenzquotenverteilung begehrte wie tausende um ihre Ersparnisse geprellte Anleger. Das aber wäre aus der Perspektive der gebeutelten Gläubiger von FUBUS nicht zu verstehen, da eine konzerneigene, insolvente Tochter als "Teil der Tat" ebenfalls Zahlungen aus der Insolvenz der Konzern-Mutter erhielte. Und dies in beträchtlicher Höhe - bislang belaufen sich die im ersten Rang festgestellten Forderungen auf ca. 669 Mio. Euro (Veröffentlichung des Amtsgerichts
- Insolvenzgericht - Dresden vom 02.07.2018). Würde die (angebliche) Forderung der IKP in der Verteilung berücksichtigt werden, müssten Insolvenzgläubiger mit Quoteneinbußen von überschlägig einem Drittel rechnen, die wirtschaftlich zu Gunsten der IKP-Gläubiger bis zu einer 100% Quote für diese Gläubiger umverteilt würden - einfach unfair.
Das Ergebnis:
Herr Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler (federführend
vertreten durch RAin Alexandra Steinecke- Meyns, Kübler Rechtsanwälte, Dresden)
als Insolvenzverwalter von FUBUS konnte die von ihm vertretene Masse
erfolgreich verteidigen. Im Rahmen seiner Bestellung als Gemeinsamer Vertreter
ist Herr Rechtsanwalt Christian Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
(Prozessvertretung: RA Robert Nentwich, G&P Rechtsanwälte, Nürnberg) dem Rechtsstreit als Nebenintervenient
beigetreten, um die Perspektive der Anleger als Opfer des "Systems
FUBUS" zu vertreten.
Ein "Umverteilungsschaden" zu Lasten der FUBUS-Anleger in einer Größenordnung von bis zu 35 Mio. EUR wurde damit vorerst abgewendet.
Die Insolvenzverwalterin der IKP, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, hat nunmehr die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen und ein nachinstanzliches Gericht mit dem Fall zu befassen.
Das Verfahren FUBUS/Infinus-Gruppe:
Die Insolvenz rund um die Unternehmen der FUBUS / Infinus
Gruppe ist eine der größten Insolvenzen im Anleihesektor Deutschlands. Die
Insolvenzverfahren aus 2013/2014 stellt die Abwicklungsbeteiligten vor
besondere Herausforderungen durch hohe Gläubigerzahlen und komplexe
Legitimationsprüfungen im Zusammenhang mit der Emission fungibler, effektiver
Stücke. Gläubiger von FUBUS dürfen entsprechend der Mitteilungen des
Insolvenzverwalters Dr. Bruno M. Kübler eine Quote von insg. 20 % (inkl. der
bereits erhaltenen Abschlagszahlung) erwarten.
Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer
Vertreter:
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist in mehreren
Verfahren für Schuldverschreibungskapital von über EUR 540.000.000,00 zum
Gemeinsamen Vertreter bestellt. Zuletzt konnte Herr Rechtsanwalt Christian H.
Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter im Verfahren über das Vermögen der Rudolf
Wöhrl AG signifikante Verbesserungen für die von ihm als Gemeinsamer Vertreter
repräsentierten Anleihegläubiger erreichen.
Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und nimmt deren Interessen aktiv wahr.
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