Dies teilte Bruno M. Kübler, der Insolvenzverwalter des
Unternehmens, heute mit. Die Future Business KGaA ist die Hauptgesellschaft
des FuBus-Infinus-Konzerns. Das Insolvenzverfahren über die Future Business
KGaA gehört mit einer Schadenssumme von weit über 1 Mrd. Euro zu den
größten Kriminalinsolvenzfällen der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
„Die Höhe der Abschlagszahlung beträgt knapp 6 Prozent
auf die jeweils festgestellte Forderung“, so Kübler. „Ich gehe nach wie vor
davon aus, dass die Gläubiger bis zum Ende des Verfahrens eine Quote von
bis zu 20 Prozent erhalten werden.“ Nach Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes beträgt die durchschnittliche Quote, die Gläubiger in deutschen
Insolvenzverfahren erhalten, lediglich knapp 3 Prozent.
Bei den Gläubigern, für die ein Gemeinsamer Vertreter
bestellt ist, erfolgte die Abschlagszahlung, wie gesetzlich vorgeschrieben,
an diese. Die Gemeinsamen Vertreter haben sodann die Ausschüttungen an die
Gläubiger vorzunehmen. Bei Forderungen von Gläubigern, für die kein
Gemeinsamer Vertreter bestellt wurde, ist die Abschlagszahlung direkt an
die jeweiligen Gläubiger bzw. an deren Bevollmächtigte erfolgt.
Kübler teilte zudem mit, dass er in den kommenden zwei
Wochen Steuerbescheinigungen an die Orderschuldverschreibungsgläubiger
verschicken wird. Die Bescheinigungen sind für diese Gläubiger
erforderlich, weil sie eine Abschlagszahlung auch auf festgestellte Zinsen
für Orderschuldverschreibungen erhalten. Dieser Zinsanteil unterliegt der
Besteuerung. Mit der Steuerbescheinigung können die Gläubiger ggf.
Korrekturen ihrer Steuerbelastung bei ihrem zuständigen Finanzamt
veranlassen. Der Versand dieser Steuerbescheinigungen erfolgt automatisch
und direkt an die Gläubiger.
Ursprünglich sollte die erste Abschlagszahlung bereits
im Jahr 2016 erfolgen. Der Gläubiger einer Anleihe hatte jedoch Klage gegen
die Wirksamkeit der Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters erhoben. Hätte
der klagende Anleihegläubiger obsiegt, wären u.U. auch die Wahlen des
Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen für nichtig erklärt geworden.
Kübler war daraufhin gezwungen, das Ergebnis der Klage abzuwarten, weil
Abschlagszahlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz, sofern ein
Gemeinsamer Vertreter wirksam bestellt ist, nur an diesen erfolgen können.
Der Verwalter musste für diese Entscheidung durch alle Instanzen gehen.
Schließlich hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.11.2017 (siehe
www.fubus.de sowie BGH – IX ZR 260/15, ZIP 2017, 2312 ff.) Küblers
Rechtsauffassung bestätigt und die Klage vollständig abgewiesen, sodass die
Abschlagszahlung nun erfolgen konnte.
Bis zum heutigen Tage konnte Kübler zugunsten der
Gläubiger insgesamt rund 150 Mio. Euro zur Masse ziehen. Diese Summe setzt
sich zusammen aus Rückkäufen von Lebens- und Rentenversicherungen,
Immobilien-Verkaufserlösen, der Einziehung von Bankbeständen, dem Verkauf
von Edelmetallen und der Auflösung eines Fonds-Depots.
Mit einem zeitnahen Abschluss des Insolvenzverfahrens
rechnet Kübler indes nicht: „Zur Zeit sind zahlreiche aktive und passive
Rechtsstreite anhängig, deren Ende nicht abzusehen ist. Dies gilt
insbesondere für Prozesse wegen der Feststellung der Nichtigkeit von
Jahresabschlüssen, der Inanspruchnahme von Versicherern und geltend
gemachter Ansprüche gegen Aktionäre und Genussrechtzeichner. Auch läuft
weiterhin eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für die Zeiträume 2009 bis
2013, an die sich möglicherweise unvermeidbare Finanzrechtsstreite
anschließen werden.“
">KÜBLER gehört zu den führenden deutschen
Restrukturierungs- und Insolvenzverwaltungsadressen. Die Kanzlei ist mit
30 Berufsträgern bundesweit tätig und auch in
grenzüberscheitenden Fällen aktiv. KÜBLER ist zudem dem internationalen
Anwaltsnetzwerk ILN mit über 5.000 Anwälten in 66 Ländern angeschlossen.
Das Handelsblatt und der US-amerikanische Verlag Best Lawyers nahmen den
Kanzleigründer Dr. Bruno M. Kübler zum wiederholten Male in das angesehene
Jahres-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“, erst jüngst für das Jahr 2018,
auf.
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