Bundestag beschließt Reform des Insolvenzrechts
Bei der nachträglichen Anfechtung von Insolvenzen sind Gläubiger und betroffene Arbeitnehmer künftig besser vor finanziellen Risiken geschützt.
Entsprechende Neuregelungen im Insolvenzrecht hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.Damit wird etwa die Anfechtungsfrist in der Regel von zehn auf vier Jahre verkürzt. Erst nach Ablauf di
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