SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Absage der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Dezember 2017
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, München, (nachfolgend: Gesellschaft) hat eine Hauptversammlung für den 6. Dezember 2017 einberufen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - vom 28.09.2017 wurde die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Wie in der Ad hoc-Mitteilung vom 28. November 2017 bekanntgegeben, geht der Vorstand davon aus, dass das zuständige Amtsgericht München - Insolvenzgericht - voraussichtlich am 1. Dezember 2017 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft eröffnen wird.
Da die Durchführung der Hauptversammlung im Insolvenzverfahren nicht im Gläubigerinteresse liegt und nach Einschätzung des Vorstands und des vorläufigen Sachwalters nicht geeignet ist, die Gesellschaft zu sanieren und die Insolvenz der Gesellschaft zu beseitigen, wird die für den 6. Dezember 2017 einberufene Hauptversammlung in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter der Gesellschaft abgesagt.
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