17.02.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGA begrüßt Durchbruch bei Insolvenzanfechtung

Änderung des Insolvenzrechts beschlossen

„Endlich ist der Durchbruch bei der Insolvenzanfechtung gelungen."


Nach der Einigung der Koalition zur Korrektur des Insolvenzanfechtungsrechts liegen die Hürden künftig höher. Ratenzahlungen und anderen Zahlungserleichterungen, die Unternehmen ihren Kunden gewähren, sind nun nicht mehr so einfach von Insolvenzverwaltern anfechtbar. Damit werden die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre endlich korrigiert – was für die Unternehmen mehr Rechts- und Planungssicherheit bedeutet. Von dieser Verbesserung profitieren Großhändler und unternehmensnahe Dienstleister ganz besonders.“ Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz durch den Deutschen Bundestag am Abend des 16. Februars 2016.


Kernanliegen der Gesetzesinitiative ist es, die missbräuchliche Praxis der Insolvenzverwalter bei der Vorsatzanfechtung einzudämmen. Unter Berufung auf die  höchstrichterliche Rechtsprechung der vergangenen Jahre stützen Insolvenzverwalter ihre Anfechtungen auf Ratenzahlungsvereinbarungen und andere Zahlungserleichterungen, die Gläubiger mit ihren Schuldnern vereinbart haben. Die Rückforderungen der Verwalter betreffen Zahlungen, die bis zu zehn Jahre zurückliegen. Auf dieser Grundlage ist die Vorsatzanfechtung mittlerweile zu einem Massenphänomen geworden und richtet gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen großen Schaden an. Die Gewährung von Ratenzahlungen, Stundungen und sonstigen Warenkrediten sind wichtige Finanzierungsinstrumente, die zur elementaren Dienstleistungsfunktion gerade von Großhandelsunternehmen gehören. Damit trifft die Praxis der Insolvenzverwalter den Großhandel im Kern. Auch unternehmensnahe Dienstleister leiden unter der Vorgehensweise der Insolvenzverwalter. Deshalb hat sich der BGA seit mehreren Jahren für eine Korrektur der aktuellen Rechtslage eingesetzt.


„Das Gesetz ist ein bedeutender Beitrag dafür, dass der Großhandel seine Funktion als Bank des Mittelstands erfolgreich fortführen kann. Nun kommt es darauf an, dass auch der Bundesrat zügig grünes Licht gibt“, so Börner abschließend.


Bild: © geralt / pixabay

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