17.02.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

DEUTSCHER BUNDESTAG: Rechts­unsicher­heiten bei Insolvenz­anfechtungen beseitigt

Änderung des Insolvenzrechts beschlossen

Die Bundesregierung hat am Donnerstag, 16. Februar 2017, Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen (18/7054) beseitigt.



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